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Autounfall Gutachten wer zahlt?

23.06.2019 12:43:36

Autounfall Gutachten - wer zahlt?

Ein Verkehrsunfall mit dem Auto hat immer Folgen. Zum Glück bleibt es zumeist bei Sachschäden und die Versicherung übernimmt, abhängig von der Situation, die Kosten. Doch was ist mit dem Autounfall Gutachten - wer zahlt in diesem Fall? Denn erst ein Gutachter kann die tatsächliche Unfallursache und somit den Anteil der Schuld der am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmer feststellen. Hinzu kommt noch die fachliche Begutachtung der Fahrzeuge durch das Autounfall Gutachten - aber wer zahlt schlussendlich die dadurch aufgelaufenen Kosten?

Autounfall Gutachten - wer zahlt welche Kosten?

Beim Autounfall Gutachten kommen verschiedene Experten zu Wort. Ist der Unfallhergang unklar, ist der Unfallanalytiker unverzichtbar. Er führt die Unfallrekonstruktion durch. Dafür nutzt er die Spuren am Unfallort genauso wie Fahrzeugschäden. Je komplexer ein Unfall ist, umso höher sind die Kosten. In der Regel entstehen für dieses Autounfall Gutachten Kosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro.

Der zweite Gutachter ist der KFZ-Gutachter. Er konzentriert sich auf die am Fahrzeug entstandenen Schäden und legt eine Kosteneinschätzung für die Beseitigung des Schadens vor. Zeitgleich gibt er eine Empfehlung ab, ob Reparaturen rentabel sind oder das Fahrzeug nur mehr Schrottwert besitzt. Auch hier gilt: Je komplexer der Schaden, umso höher sind die Kosten, die sich im Bereich von mehreren Hundert Euros bewegen.

Bleibt nur mehr eine Frage offen für das Autounfall Gutachten - wer zahlt die Rechnung?

Laut Zivilprozessordnung bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers

Laut § 91 der Zivilprozessordnung muss der Unfallverursacher oder dessen Versicherung alle Kosten übernehmen, die durch das Unfallgutachten anfallen. Nun beauftragen Sie jedoch einen eigenen Experten für ein von der gegnerischen Versicherung unabhängiges Autounfall Gutachten - wer zahlt in diesem Fall die Rechnung?

Dazu sagt das Gesetz: Jeder Unfallbeteiligte hat das Recht auf ein eigenes unabhängiges Gutachten. Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers diese Kosten ebenfalls übernehmen muss.

Bis auf eine Ausnahme:
Sie haben sich bereits mit der gegnerischen Versicherung auf deren Gutachter geeinigt. In diesem Fall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für ein Zweitgutachten zu übernehmen und Sie tragen die Kosten selbst.

Autounfall Gutachten - wer zahlt die Kosten bei Teilschuld?

Ist der Unfallhergang aufgrund des Gutachtens eindeutig und trägt ein einziger daran Beteiligter die volle Schuld am Unfall, stellt sich die Frage " Autounfall Gutachten - wer zahlt die Rechnung" nicht. Denn in diesem Fall ist es der Unfallverursacher oder dessen Versicherung.

Leider ist der Unfallhergang oft wesentlich komplexer und mehrere oder sogar alle Beteiligten erhalten eine Teilschuld. Das Gericht drückt diese teilweise Schuldzuweisung in einem Prozentsatz aus. Entsprechend diesem Prozentsatz verteilen sich die Kosten für die erstellten Kfz Gutachten.

Bagatell- oder eigene Schäden - Autounfall Gutachten - wer zahlt die Rechnung?

Oft liegt nur ein Bagatellschaden vor und es stellt sich die Fragen nach einem Autounfall Gutachten - wer zahlt die dadurch entstandenen Kosten. Hier sieht das Gesetz eine Ausnahmeregelung vor und sieht in seinem Urteil keinen Anlass für die Kostenübernahme für ein Autounfall Gutachten, sofern der Schaden unter 750 Euro liegt. Beauftragen Sie in dieser Situation einen Gutachter, übernehmen Sie in der Regel die Kosten.

Beauftragen Sie einen Autounfall Gutachten nur nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen! Dies gilt auch im Falle eines Kasko-Schadens am eigenen Fahrzeug. Alternativ legen Sie einen einfachen Kostenvoranschlag vor.

Rufen Sie uns und vereinbaren Sie mit unseren Spezialisten einen Besichtigungstermin zur ersten Abschätzung des Schadens. Wir beraten Sie, ob ein Kfz Gutachter erforderlich ist und übernehmen für Sie alle mit der Reparatur verbundenen Formalitäten.
TÜV Rheinland Zertifiziert
Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
Verein Deutscher Ingeneure
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